AVB-Allgemeine Verkaufsbedingungen für Händler
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Catwalk Vertriebs GmbH „NANGA“ - Verkaufsbedingungen (Stand DEZEMBER 2021)
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Die NANGA-Verkaufsbedingungen (im folgenden „Verkaufsbedingungen“) gelten im Geschäftsverkehr der Catwalk Vertrieb GmbH (im folgenden „NANGA“, „wir“ oder „uns“) mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen für alle uns erteilten Aufträge als Vertragsbestandteil.
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1. Allgemeines
1.1. Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen des Käufers sind für uns unverbindlich, auch wenn ein ausdrücklicher Widerspruch von unserer Seite nicht erfolgt, es sei denn, es ist bei einzelnen Geschäftsbeziehungen davon Abweichendes vereinbart. Unsere Verkaufsbedingungen gelten für beide Teile in dem Augenblick als vereinbart, in dem die Bestellung der Ware entweder mündlich oder schriftlich bei uns erfolgt, ohne dass es einer gesonderten Erklärung des Käufers, etwa durch Unterfertigung einer Auftragsbestätigung oder eines Lieferscheines, bedarf.
1.2. Die NANGA -Verkaufsbedingungen werden dem Käufer mit dem Bestellschein (bei mobiler und händischer Auftragsannahme) sowie durch „Anklicken“ bei Bestellungen über das Internet zur Kenntnis gebracht. Mit der Annahme der Lieferung durch den Käufer wird die Verbindlichkeit dieser Verkaufsbedingungen, die bereits bei der Auftragserteilung eingetreten ist, neuerlich bestätigt.
1.3. Preisangaben in unseren Katalogen, Preislisten oder durch unsere Handelsvertreter sind freibleibend und jedenfalls unverbindlich. Der jeweils in der Auftragsbestätigung angeführte Preis gilt nur für den konkreten, nach Menge und Lieferzeit bestimmten, jeweiligen Auftrag und gegenüber dem konkreten jeweiligen Käufer.
1.4. Der Weiterverkauf von NANGA Ware an Zwischenhändler bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Catwalk Vertriebs GmbH.
1.5. Bildmaterial, welches von NANGA zur Verfügung gestellt wird, darf nur für eigene Marketingaktivitäten bzw. für den eigenen Webshop des Vertragspartners verwendet werden. Es darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch NANGA nicht an Dritt- oder Onlineplattformen weitergegeben werden. Das Bildmaterial wird regelmäßig von NANGA aktualisiert und ist auch vom Vertragspartner dementsprechend aktuell zu halten.
1.6. Mündliche Vereinbarungen vor oder bei Vertragsschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen und ausdrücklichen Bestätigung.
1.7. Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen an den Besteller.
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2. Lieferung, Rechnungslegung, Zahlung
2.1. NANGA ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen, auch Teillieferungen zu erbringen und kann für einen daraus resultierenden Nachteil beim Käufer nicht in Anspruch genommen werden, wenn Teilsendungen sortiert und bei Kollektionen verkaufsgerecht und zeitnahe erfolgen.
2.2. Versandspesen:
Vororder:
Ist der Vororderauftrag größer als EUR 700.- oder 50 Paare erfolgt die Lieferung frei Haus. Liegt der Vororderauftrag unter EUR 700.- oder 50 Paare werden Versandspesen in Höhe von EUR 5,00 verrechnet;
Portokosten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes je nach Vereinbarung.
Nachorderaufträge:
Für jeden Nachorderauftrag werden EUR 5,00 Portokosten verrechnet. Portokosten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes je nach Vereinbarung.
2.3. Stornogebühr:
Catwalk Vertrieb GmbH ist berechtigt eine Stornogebühr in Höhe von 30% vom Auftragsvolumen zu verrechnen. Keine Stornogebühr fällt an, wenn der Auftrag noch am Tag der Auftragserteilung storniert wird.
2.4. Sonderleistungen: Sonderleistungen auf Wunsch des Kunden werden von Nanga gegen Verrechnung eines Pauschalbetrages pro Paar oder Artikel berechnet. Die Verrechnung richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand und liegt zwischen 0,50 und 2 EUR pro Paar oder Artikel. Zu den Sonderleistungen zählen unter anderem Verpackungswünsche des Kunden, zusätzliche Etikettierungen usw.)
2.5. Bankverbindung und die Zahlungsbedingungen des konkreten Vertrages sind auf dem Auftragsbestätigungsformular und auf der Rechnung angeführt.
2.6. Ist keine besondere Vereinbarung getroffen, verstehen sich die Preise DAP Incoterms 2000.
2.7. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Lohnkostenänderungen,
z.B. aufgrund von Tarifabschlüssen, oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.
2.8. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen und sonstigen unverschuldeten Betriebsstörungen, die länger als eine Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern, wird die Lieferungsfrist bzw. Abnahmefrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um 5 Wochen zuzüglich Nachlieferungsfrist verlängert. Die Verlängerung tritt nur ein, wenn der anderen Partei unverzüglich Kenntnis von dem Grund der Behinderung gegeben wird, sobald abzusehen ist, dass die vorgenannte Frist nicht eingehalten werden kann.
2.9. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers werden Lieferungen von uns gegen die üblichen Transportrisiken versichert.
2.10. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Käufers um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Besteller für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5% des Preises der Gegenstände der Lieferung, höchstens jedoch insgesamt 5% des Preises der Gegenstände der Lieferung berechnet werden. Der Nachweis höherer Gewalt bleibt NANGA unbenommen. Weitergehende Ansprüche aufgrund von Annahmeverzug bleiben unberührt.
2.11. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, hat die Zahlung bei Straßen- und Hausschuh Lieferungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum unter Abzug von 3 % Skonto zu erfolgen. Der Käufer hat jedoch sowohl bei Straßenschuh-Lieferungen, als auch bei Hausschuh-Lieferungen alternativ dazu das Recht, den Kaufpreis binnen 30 Tagen netto zu bezahlen. Das Zahlungsziel kann in Ausnahmefällen durch separate Vereinbarung von 30 Tagen auf 60 Tage ausgedehnt werden. Seitens des Lieferanten wird jedoch keine Valuta gewährt. Der Lieferant kann die Belieferung auch von Zahlung Zug um Zug (z.B. durch Nachnahme oder Banklastschriftverfahren) oder einer Vorauszahlung abhängig machen. Bei Bezahlung mit Bankeinzug wird ein Skonto von 3% gewährt.
2.12. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10% über dem Basiszinssatz der österreichischen Nationalbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist dadurch nicht ausgeschlossen.
2.13. Tritt in der Zahlungsweise des Käufers eine erhebliche Verschlechterung ein oder werden die bei früheren Lieferungen gewährten Zahlungsziele erheblich überschritten, ist NANGA nach seiner freien Wahl berechtigt, die Ware nur noch gegen Vorausleistung des Käufers oder bei entsprechender Besicherung auszuliefern. Darüber hinaus sind wir bei Zahlungsverzug des Bestellers berechtigt, für alle fälligen Forderungen aus Geschäftsverbindungen mit diesem Käufer sofortige Barzahlung zu verlangen. Dieses Recht wird durch eine Stundung oder die Annahme von Wechseln oder Schecks nicht ausgeschlossen.
2.14. Das Recht Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
2.15. Der Versand erfolgt DAP gemäß Incoterms 2000.
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3. Gewährleistung
3.1. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen gegen den Kaufpreis ist ausgeschlossen.
3.2. Wir sind bei von uns gesetzlich zu vertretenden Mängeln berechtigt, nach unserer freien und alleinigen Wahl entweder eine Verbesserung der Ware vorzunehmen oder Ersatz zu liefern. Mängelrügen sind für NANGA unbeachtlich, wenn der Käufer oder Dritte an der gelieferten Ware Reparaturen oder sonstige Vorkehrungen selbständig und ohne unsere vorherige ausdrückliche und schriftliche Zustimmung vorgenommen haben. Wandlung kann der Käufer auf keinen Fall geltend machen.
3.3. Von uns angelieferte Ware darf bei Beanstandung oder Ablehnung der Annahme ohne unsere vorherige ausdrückliche Genehmigung nicht zurückgesandt werden. Bei unberechtigter Rücksendung oder Annahmeverweigerung ohne unsere Zustimmung hat der Käufer – ohne Rücksicht auf den tatsächlichen
Grund der Rücksendung oder Annahmeverweigerung – die jede Art von dadurch entstandenen sonstigen Kosten, insbesondere Transportkosten, und darüber hinaus die Gefahr des Rücktransportes zu tragen.
3.4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, übernommene Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel oder Fehlmengen zu überprüfen und allfällige Mängel oder Fehlmengen unverzüglich, längstens jedoch binnen 12 Tagen nach Warenerhalt bzw. Leistungserbringung bei sonstigem Anspruchsausschluss schriftlich geltend zu machen. Mängelrügen berechtigen jedenfalls nicht zur teilweisen oder gänzlichen Zurückbehaltung von Rechnungsbeträgen.
3.5. Nach der Behebung der Mängel durch Verbesserung beginnt die Frist nicht erneut zu laufen.
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4. Produkthaftung
4.1. Der Vertragspartner verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen für Sachschäden aus dem Titel des Produkthaftungsgesetzes, aus der Verletzung behördlicher Sicherheitsvorschriften oder aufgrund ausländischer Produkthaftungsregelungen, die er im Rahmen seines Unternehmens erleidet.
Insoweit der Vertragspartner die vertragsgegenständliche Ware an andere Unternehmer weiterveräußert, ist er verpflichtet, obigen Verzicht auch auf seine und allfällige weitere unternehmerische Vertragspartner zu überbinden. Insoweit eine solche Überbindung unterbleibt, verpflichtet sich der Vertragspartner, NANGA schad- und klaglos zu halten und alle Kosten, die im Zusammenhang mit einer solchen Haftbarmachung anfallen, zu übernehmen. Sollte der Vertragspartner seinerseits im Rahmen des PHG zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er NANGA gegenüber auf jeglichen Regress.
4.2. Ein Rückgriff der Vertragspartner gegen NANGA gemäß § 933b AGBG wird ausdrücklich ausgeschlossen.
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5. Schadenersatzansprüche
5.1. Soweit nicht in diesen Lieferbedingungen etwas anderes bestimmt ist, haften wir für Schadenersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen (nachfolgend „Schadenersatz“) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, aufgrund zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstiger zwingender Haftung. Eine Haftung
wegen entgangener Gewinne ist zur Gänze und für alle Fälle ausgeschlossen.
5.2. Der Schadenersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch jedenfalls auf den vertragstypischen, für NANGA vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos gehaftet wird.
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6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises unser Eigentum. Jede Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige dingliche Belastung dieser Ware zugunsten Dritter ist ohne unsere vorherige ausdrückliche und schriftliche Zustimmung ausgeschlossen. Bei Pfändung oder sonstigem Zugriff Dritter auf von unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren hat uns der Käufer unverzüglich und schriftlich davon zu verständigen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs Dritter auf unser Vorbehaltseigentum und zu einer Wiederbeschaffung des Gegenstands aufgewendet werden müssen. Wir sind berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des dem Eigentumsvorbehalt zugrunde liegenden Kaufvertrages zurückzufordern, auch wenn der Käufer mit der Zahlung anderer als diese Waren betreffende Forderungen in Verzug gerät.
6.2. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden und noch entstehenden Ansprüche vor.
6.3. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug oder einer sonstigen schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Bestellers die gesamte, noch offene Restschuld fällig zu stellen.
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7. Schlussbestimmungen
7.1. Ansichtsmuster und Auswahlsendungen werden dann in Rechnung gestellt, wenn sie nicht innerhalb eines Monats zurückgestellt werden, soweit in einzelnen Geschäftsbeziehungen nicht eine davon abweichende Vereinbarung getroffen worden ist. Fest bestellte Muster werden nicht zurückgenommen.
7.2. Erfüllungsort ist Brixlegg. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit unseren Lieferungen und den zugrunde liegenden Verträgen ist das für Wien sachlich zuständige Gericht.
7.3. Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen oder von allfällig zusätzlich getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen in dieser Verkaufsbedingung enthaltenen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende Regelung zu ersetzen.
7.4. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).